In Zivilsachen richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert des Falles, mit der sich der Rechtsbeistand zu befassen hat.
Sollten Sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, für die vorgerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe und für gerichtliche Auseinandersetzungen Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Die entsprechenden Formulare stehen anliegend, zusammen mit Ausfüllhinweisen zum Download bereit:
Beratungshilfe
Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie beim Ausfüllen Fragen haben wenden Sie sich gerne an mich.