Die Tätigkeit als Notarin umfasst beispielweise die Beratung, Gestaltung und Beurkundung im Bereich von
· Grundstückskauf/-verkauf
· Familien-, Ehe- und Partnerschaftsverträgen
· Testamente und Erbverträge
· Patientenverfügungen sowie General- und Vorsorgevollmachten
· Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten eines Notariats finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.